Fusionen und Übernahmen in Frankreich

Ana Sayfa /Makaleler /Fusionen und Übernahmen in Frankreich
25.08.2026 Hukuk

Fusionen und Übernahmen in Frankreich

Fusionen und Übernahmen in Frankreich: Rechtliche Grundlagen, Verfahren und wichtige Aspekte

1. Einleitung

Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions – M&A) spielen eine bedeutende Rolle im französischen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Unternehmen können durch eine Fusion ihre Geschäftsbereiche zusammenführen, während eine Übernahme insbesondere dem Erwerb der Kontrolle über ein anderes Unternehmen dienen kann.

Das französische Recht unterscheidet dabei zwischen der gesellschaftsrechtlichen Fusion (fusion) und dem Erwerb der Kontrolle über ein Unternehmen, beispielsweise durch den Kauf von Anteilen oder Vermögenswerten. Nach Artikel L.430-1 des französischen Code de commerce liegt eine wirtschaftliche Konzentration unter anderem vor, wenn unabhängige Unternehmen fusionieren oder ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erwirbt. (Légifrance)

Bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen können neben dem französischen Gesellschaftsrecht auch Wettbewerbs-, Steuer-, Arbeits- und europäisches Recht relevant werden. cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der rechtlichen Strukturierung und Prüfung solcher Transaktionen unterstützen.

2. Was versteht man unter einer Übernahme?

Eine Übernahme (acquisition) liegt typischerweise vor, wenn ein Unternehmen oder Investor die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erwirbt. Dies kann beispielsweise durch den Kauf von Aktien oder Gesellschaftsanteilen, den Erwerb wesentlicher Vermögenswerte oder bestimmte vertragliche Vereinbarungen erfolgen.

Artikel L.430-1 des französischen Handelsgesetzbuches stellt ausdrücklich darauf ab, ob durch Eigentumsrechte, Verträge oder andere rechtliche beziehungsweise tatsächliche Mittel ein bestimmender Einfluss auf die Tätigkeit eines Unternehmens erlangt wird. (Légifrance)

In der Praxis muss daher nicht zwingend 100 % des Kapitals erworben werden. Entscheidend kann vielmehr sein, ob der Käufer tatsächlich die Kontrolle über die Gesellschaft erhält.

3. Fusion und Übernahme – der wesentliche Unterschied

Obwohl Fusionen und Übernahmen häufig gemeinsam unter dem Begriff M&A behandelt werden, handelt es sich rechtlich um unterschiedliche Vorgänge.

Bei einer Fusion kann eine Gesellschaft ihr Vermögen auf eine bestehende oder neu gegründete Gesellschaft übertragen. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft erhalten grundsätzlich Beteiligungen an der begünstigten Gesellschaft. (Légifrance)

Bei einer Übernahme erwirbt der Käufer dagegen typischerweise die Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen, ohne dass dieses notwendigerweise als eigenständige juristische Person verschwindet.

Diese Unterscheidung ist insbesondere für die Vertragsgestaltung, die Haftung, die Steuerplanung und die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Formalitäten wichtig.

4. Share Deal und Asset Deal

Bei französischen M&A-Transaktionen werden insbesondere zwei Grundmodelle verwendet.

Share Deal

Beim Share Deal werden Aktien oder Gesellschaftsanteile des Zielunternehmens erworben. Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen. Der Käufer übernimmt jedoch – je nach Umfang der Beteiligung – die Kontrolle über das Unternehmen.

Asset Deal

Beim Asset Deal werden dagegen bestimmte Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche erworben. Dies können beispielsweise Immobilien, Maschinen, Marken, Kundenverträge oder ganze Geschäftsbereiche sein.

Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal hat erhebliche rechtliche und steuerliche Auswirkungen. Deshalb sollte die Transaktionsstruktur bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen sorgfältig geprüft werden.

5. Due Diligence

Ein zentraler Bestandteil einer größeren Übernahme ist die Due Diligence. Dabei untersucht der potenzielle Käufer das Zielunternehmen vor Abschluss der Transaktion.

Typische Prüfungsbereiche sind:

  • Gesellschaftsrecht,
  • Finanz- und Steuerrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • bestehende Verträge,
  • Immobilien,
  • geistiges Eigentum,
  • Rechtsstreitigkeiten,
  • Umweltfragen,
  • Datenschutz,
  • Genehmigungen und Lizenzen,
  • Wettbewerbsrecht.

Ziel der Due Diligence ist es, rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu erkennen, bevor der Kaufvertrag endgültig abgeschlossen wird.

Gerade bei französischen Unternehmen sollten die Gesellschaftsunterlagen, Registerinformationen und wesentlichen Verträge sorgfältig überprüft werden.

6. Kaufvertrag und Vertragsverhandlungen

Der zentrale Vertrag einer Unternehmensübernahme ist regelmäßig der Share Purchase Agreement (SPA) oder – bei einem Asset Deal – ein entsprechender Vermögenskaufvertrag.

Typische Bestandteile sind:

  • Kaufpreis,
  • Zahlungsmodalitäten,
  • Bedingungen für den Vollzug,
  • Garantien des Verkäufers,
  • Haftungsregelungen,
  • Freistellungen,
  • Wettbewerbsverbote,
  • Geheimhaltung,
  • Rücktrittsrechte,
  • Regelungen für den Fall behördlicher Genehmigungen.

Bei größeren Transaktionen werden häufig zunächst eine Letter of Intent (LOI) oder ähnliche Vorvereinbarungen abgeschlossen. Diese können die wesentlichen wirtschaftlichen Eckpunkte der geplanten Transaktion festhalten.

7. Kaufpreis und Unternehmensbewertung

Die Bewertung eines französischen Unternehmens kann anhand verschiedener Methoden erfolgen. Häufig werden beispielsweise EBITDA-Multiplikatoren, Discounted-Cash-Flow-Verfahren oder Vergleichstransaktionen herangezogen.

Der endgültige Kaufpreis kann außerdem von bestimmten wirtschaftlichen Parametern abhängen, etwa von:

  • Nettoverschuldung,
  • Working Capital,
  • Umsatzentwicklung,
  • zukünftiger Geschäftsentwicklung,
  • vorhandenen Rechtsrisiken.

Bei M&A-Transaktionen kann deshalb neben einem festen Kaufpreis auch ein Earn-out vereinbart werden, bei dem ein Teil der Gegenleistung von der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens abhängig gemacht wird.

8. Wettbewerbsrechtliche Fusionskontrolle in Frankreich

Eine der wichtigsten rechtlichen Prüfungen betrifft die Fusionskontrolle.

Nach Artikel L.430-1 des Code de commerce können sowohl Fusionen als auch bestimmte Übernahmen als wirtschaftliche Konzentrationen gelten. (Légifrance)

Wenn die gesetzlichen Umsatzschwellen erreicht werden und die Transaktion nicht in den ausschließlichen Anwendungsbereich der europäischen Fusionskontrolle fällt, kann eine Anmeldung bei der französischen Autorité de la concurrence erforderlich sein.

Für das Jahr 2026 sieht Artikel L.430-2 unter anderem eine weltweite Umsatzschwelle von mehr als 150 Mio. Euro sowie einen französischen Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro für mindestens zwei beteiligte Unternehmen vor. (Légifrance)

Bei bestimmten Einzelhandels- und Übersee-Konstellationen gelten zusätzliche Schwellen und Sonderregelungen. (Légifrance)

9. Anmeldung vor Vollzug der Transaktion

Eine wichtige Besonderheit der französischen Fusionskontrolle besteht darin, dass eine anmeldepflichtige Konzentration grundsätzlich vor ihrer tatsächlichen Durchführung bei der zuständigen Wettbewerbsbehörde angemeldet werden muss.

Artikel L.430-3 sieht vor, dass die Anmeldung bei einem hinreichend ausgearbeiteten Projekt erfolgen kann. Bei einer Übernahme obliegt die Anmeldepflicht grundsätzlich dem Erwerber; bei einer Fusion müssen die beteiligten Parteien gemeinsam anmelden. (Légifrance)

Nach Artikel L.430-4 darf eine anmeldepflichtige Konzentration grundsätzlich erst nach der erforderlichen Freigabe durchgeführt werden. (Légifrance)

Ein vorzeitiger Vollzug kann daher erhebliche wettbewerbsrechtliche Risiken verursachen.

10. Prüfung durch die Autorité de la concurrence

Die französische Wettbewerbsbehörde untersucht, ob eine geplante Konzentration den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte.

Nach Artikel L.430-5 entscheidet die Autorité de la concurrence im normalen Prüfverfahren grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang einer vollständigen Anmeldung. Werden Verpflichtungszusagen angeboten, kann sich diese Frist verlängern. (Légifrance)

Die Behörde kann eine Transaktion unter bestimmten Voraussetzungen:

  • genehmigen,
  • mit Verpflichtungen genehmigen oder
  • untersagen.

Bei problematischen Konzentrationen können beispielsweise strukturelle oder verhaltensbezogene Verpflichtungen verlangt werden.

11. Europäische Fusionskontrolle

Bei größeren internationalen M&A-Transaktionen muss zusätzlich geprüft werden, ob die Zuständigkeit der Europäischen Kommission nach der europäischen Fusionskontrollverordnung besteht.

Das französische Recht berücksichtigt ausdrücklich das Verhältnis zwischen nationaler und europäischer Fusionskontrolle. Artikel L.430-2 schließt bestimmte Transaktionen aus dem französischen Verfahren aus, wenn sie in den Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrollverordnung fallen. (Légifrance)

Bei multinationalen Transaktionen ist deshalb bereits frühzeitig zu klären, welche Behörde zuständig ist und ob gegebenenfalls mehrere regulatorische Verfahren erforderlich sind.

12. Arbeitsrechtliche Aspekte

Eine Unternehmensübernahme kann erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Geschäftsbereich übertragen, umstrukturiert oder mit einem anderen Unternehmen zusammengeführt wird.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • bestehende Arbeitsverträge,
  • Tarifverträge,
  • Arbeitnehmervertretungen,
  • Pensions- und Sozialleistungen,
  • Bonusvereinbarungen,
  • Führungskräfteverträge,
  • mögliche Restrukturierungen.

Bei französischen Unternehmen können Informations- und Konsultationsrechte der Arbeitnehmervertretungen eine wichtige Rolle spielen.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen müssen zusätzlich die arbeitsrechtlichen Vorschriften der anderen betroffenen Staaten berücksichtigt werden.

13. Steuerliche Aspekte von M&A-Transaktionen

Die steuerliche Struktur gehört zu den wichtigsten Elementen einer Unternehmensübernahme.

Je nach Gestaltung können unter anderem folgende Steuerfragen entstehen:

  • Körperschaftsteuer,
  • Besteuerung von Veräußerungsgewinnen,
  • Quellensteuer,
  • Mehrwertsteuer,
  • Immobilienbesteuerung,
  • Finanzierungskosten,
  • konzerninterne Transaktionen.

Bei einem Share Deal und einem Asset Deal können sich die steuerlichen Folgen erheblich unterscheiden. Deshalb sollte die steuerliche Due Diligence parallel zur rechtlichen Prüfung durchgeführt werden.

Bei internationalen Transaktionen müssen zudem Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Steuerregelungen berücksichtigt werden.

14. Unternehmensfinanzierung und Kaufpreisfinanzierung

Übernahmen werden häufig teilweise oder vollständig fremdfinanziert. In diesem Fall müssen Darlehensverträge, Sicherheiten und Finanzierungsbedingungen sorgfältig strukturiert werden.

Mögliche Finanzierungsformen sind:

  • Bankdarlehen,
  • Gesellschafterdarlehen,
  • Anleihefinanzierung,
  • Private Equity,
  • Mezzanine-Finanzierung.

Bei größeren Transaktionen können außerdem komplexe Sicherheitenstrukturen und Covenants vereinbart werden.

15. Schutz von Gläubigern und anderen Beteiligten

Eine M&A-Transaktion kann die wirtschaftliche Struktur eines Unternehmens erheblich verändern. Deshalb müssen bestehende Gläubigerrechte, Vertragsbindungen und Sicherheiten geprüft werden.

Insbesondere bei Unternehmenskäufen ist zu untersuchen, ob wesentliche Verträge sogenannte Change-of-Control-Klauseln enthalten. Solche Klauseln können unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung eines Vertragspartners erforderlich machen.

Auch Lizenzen, behördliche Genehmigungen und langfristige Kundenverträge können besondere Übertragungs- oder Zustimmungsvoraussetzungen enthalten.

16. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen

Frankreich ist ein wichtiger Standort für internationale Unternehmensinvestitionen. Bei einer Übernahme durch einen ausländischen Investor müssen jedoch zusätzliche rechtliche Aspekte geprüft werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • französisches Gesellschaftsrecht,
  • Investitionskontrolle,
  • Wettbewerbsrecht,
  • Steuerrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Datenschutz,
  • sektorale Genehmigungen.

Besondere Bedeutung kann die französische Kontrolle ausländischer Investitionen haben, wenn das Zielunternehmen in einem strategisch sensiblen Bereich tätig ist.

17. Integration nach dem Erwerb

Mit der Unterzeichnung beziehungsweise dem Vollzug des Kaufvertrages ist die Arbeit nicht beendet. Die Post-Merger-Integration entscheidet häufig darüber, ob die wirtschaftlichen Ziele der Transaktion tatsächlich erreicht werden.

Dabei müssen beispielsweise Unternehmensstrukturen, IT-Systeme, Personal, Verträge, Marken und Geschäftsprozesse zusammengeführt werden.

Eine sorgfältige Integrationsplanung kann helfen, Kosten zu reduzieren und rechtliche Probleme nach dem Vollzug zu vermeiden.

18. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

M&A-Transaktionen in Frankreich verbinden verschiedene Rechtsgebiete miteinander. Eine erfolgreiche Transaktion erfordert deshalb häufig eine koordinierte Prüfung von Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen insbesondere bei der Vorbereitung einer französischen M&A-Transaktion, der rechtlichen Due Diligence, der Vertragsprüfung und der Bewertung grenzüberschreitender rechtlicher Risiken unterstützen.

Bei größeren Transaktionen sollte bereits in einer frühen Phase geprüft werden, ob eine Genehmigung durch die französische Wettbewerbsbehörde oder gegebenenfalls durch europäische Behörden erforderlich ist. Die französischen Vorschriften verlangen bei anmeldepflichtigen Konzentrationen grundsätzlich eine vorherige Anmeldung und Freigabe. (Légifrance)

19. Fazit

Fusionen und Übernahmen in Frankreich sind rechtlich und wirtschaftlich komplexe Transaktionen. Während eine Fusion insbesondere die gesellschaftsrechtliche Zusammenführung von Unternehmen betrifft, kann eine Übernahme durch den Erwerb von Anteilen, Vermögenswerten oder sonstigen Kontrollrechten erfolgen.

Besonders wichtig sind eine gründliche Due Diligence, eine klare Vertragsgestaltung, die richtige steuerliche Struktur und die Prüfung möglicher wettbewerbsrechtlicher Genehmigungspflichten. Nach französischem Recht können sowohl Fusionen als auch bestimmte Kontrollübernahmen als wirtschaftliche Konzentrationen gelten. (Légifrance)

Bei Überschreitung der gesetzlichen Schwellenwerte kann eine vorherige Anmeldung bei der französischen Autorité de la concurrence erforderlich sein. Eine solche Transaktion darf grundsätzlich erst nach der erforderlichen Freigabe vollzogen werden. (Légifrance)

Gerade bei internationalen Investitionen und grenzüberschreitenden M&A-Projekten ist deshalb eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Planung entscheidend. Ein spezialisiertes cosmos legal Cabinet juridique kann dabei helfen, die Transaktion strukturiert vorzubereiten, rechtliche Risiken zu identifizieren und die erforderlichen französischen und internationalen Anforderungen zu berücksichtigen.

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