Fusionen und Übernahmen in Polen

Ana Sayfa /Makaleler /Fusionen und Übernahmen in Polen
01.09.2026 Hukuk

Fusionen und Übernahmen in Polen

Fusionen und Übernahmen in Polen: Rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte von M&A-Transaktionen

Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions – M&A) gehören zu den wichtigsten Instrumenten der Unternehmensentwicklung in Polen. Unternehmen können durch einen Erwerb ihre Marktposition ausbauen, neue Geschäftsbereiche erschließen oder Zugang zu Technologien und Kunden gewinnen. Eine Fusion kann dagegen dazu dienen, mehrere Gesellschaften organisatorisch und wirtschaftlich zusammenzuführen.

Das polnische M&A-Recht beruht insbesondere auf dem Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften (Kodeks spółek handlowych – KSH) sowie auf den Vorschriften des Wettbewerbsrechts. Bei größeren Transaktionen kann zusätzlich eine Genehmigung des polnischen Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów – UOKiK) erforderlich sein.

1. Was bedeutet M&A in Polen?

Unter M&A werden verschiedene Formen von Unternehmenstransaktionen zusammengefasst. Dazu gehören insbesondere:

  • der Erwerb von Anteilen oder Aktien,
  • der Erwerb von Vermögenswerten oder Unternehmensteilen,
  • die Übernahme der Kontrolle über ein Unternehmen,
  • die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften,
  • die Gründung gemeinsamer Unternehmen,
  • grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse.

Aus rechtlicher Sicht ist zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal zu unterscheiden. Beim Share Deal werden Beteiligungen an einer Gesellschaft erworben. Beim Asset Deal werden dagegen bestimmte Vermögenswerte oder organisierte Unternehmensteile übertragen.

Welche Struktur wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt unter anderem von den bestehenden Verbindlichkeiten, steuerlichen Folgen, Genehmigungen, Verträgen und der gewünschten Kontrolle über das Zielunternehmen ab.

2. Fusion durch Verschmelzung

Eine klassische Form des Unternehmenszusammenschlusses ist die Verschmelzung (połączenie).

Das polnische Gesellschaftsrecht unterscheidet insbesondere zwischen der Verschmelzung durch Übernahme und der Verschmelzung durch Neugründung. Bei einer Verschmelzung durch Übernahme wird das Vermögen der übernommenen Gesellschaft auf eine bereits bestehende Gesellschaft übertragen. Bei einer Neugründung gehen die Vermögenswerte der beteiligten Gesellschaften auf eine neu gegründete Gesellschaft über.

Mit der Wirksamkeit der Verschmelzung tritt die übernehmende beziehungsweise neu gegründete Gesellschaft grundsätzlich in die Rechte und Pflichten der beteiligten Gesellschaften ein. Die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen sind im KSH festgelegt.

3. Übernahme durch Erwerb von Anteilen oder Aktien

Der Share Deal ist eine der häufigsten Formen von Übernahmen.

Dabei erwirbt der Käufer Anteile oder Aktien der Zielgesellschaft. Die Zielgesellschaft bleibt als juristische Person grundsätzlich bestehen. Der Käufer übernimmt jedoch je nach Umfang der Beteiligung die gesellschaftsrechtliche Kontrolle.

Vor einem solchen Erwerb ist deshalb eine umfassende Prüfung der Zielgesellschaft erforderlich. Der Käufer übernimmt wirtschaftlich nicht nur die Vermögenswerte, sondern grundsätzlich auch die bestehende rechtliche und wirtschaftliche Struktur des Unternehmens.

4. Erwerb von Vermögenswerten – Asset Deal

Bei einem Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte oder ein bestimmter Unternehmensteil übertragen.

Dabei können beispielsweise Immobilien, Maschinen, Markenrechte, Forderungen, Kundenverträge oder andere Vermögensbestandteile Gegenstand der Transaktion sein.

Der Vorteil eines Asset Deals kann darin liegen, dass der Käufer gezielt bestimmte Geschäftsbereiche oder Vermögenswerte erwerben kann. Gleichzeitig muss jedoch für jedes übertragene Recht geprüft werden, ob besondere Zustimmungserfordernisse, Genehmigungen oder Formvorschriften gelten.

Bei Verträgen, Lizenzen und Genehmigungen ist deshalb eine detaillierte rechtliche Prüfung besonders wichtig.

5. Erwerb der Kontrolle und Wettbewerbsrecht

Aus Sicht des polnischen Wettbewerbsrechts ist nicht nur eine formale Fusion relevant. Auch der Erwerb der Kontrolle über ein Unternehmen kann eine meldepflichtige Konzentration darstellen.

Die polnische Wettbewerbsbehörde betrachtet unter anderem Fusionen, Übernahmen der Kontrolle, den Erwerb organisierter Unternehmensteile und die Gründung bestimmter gemeinsamer Unternehmen als mögliche Formen wirtschaftlicher Konzentration.

Daher muss bereits in der Planungsphase geprüft werden, ob die geplante Transaktion einer kartellrechtlichen Kontrolle unterliegt.

6. Genehmigung durch UOKiK

Eine besondere Bedeutung hat das UOKiK.

Nach den geltenden polnischen Wettbewerbsregeln besteht grundsätzlich eine vorherige Anmeldepflicht, wenn der gemeinsame weltweite Umsatz der an der Konzentration beteiligten Unternehmen im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 1 Milliarde Euro oder der gemeinsame Umsatz in Polen mehr als 50 Millionen Euro betrug.

Es bestehen allerdings gesetzliche Ausnahmen von der Anmeldepflicht. Eine wichtige Ausnahme betrifft beispielsweise bestimmte Transaktionen, bei denen der Umsatz des übernommenen Unternehmens in Polen in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren jeweils nicht mehr als 10 Millionen Euro betrug. Auch bestimmte konzerninterne Transaktionen können von der Anmeldepflicht ausgenommen sein.

Die Umsatzschwellen allein entscheiden jedoch nicht über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Transaktion. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die konkrete Transaktion tatsächlich eine kontrollpflichtige Konzentration darstellt.

7. Prüfung durch die Wettbewerbsbehörde

Das UOKiK prüft insbesondere, ob eine geplante Transaktion den Wettbewerb auf den relevanten Märkten erheblich einschränken könnte.

Die Behörde kann:

  1. die Transaktion uneingeschränkt genehmigen,
  2. eine Genehmigung unter Bedingungen erteilen oder
  3. die Transaktion untersagen.

Bei einer bedingten Genehmigung können beispielsweise Verpflichtungen zur Veräußerung bestimmter Vermögenswerte oder Unternehmensteile vorgesehen werden.

Wird eine meldepflichtige Konzentration ohne erforderliche vorherige Genehmigung durchgeführt, können erhebliche Sanktionen drohen. Das UOKiK kann unter anderem eine Geldbuße von bis zu 10 % des Umsatzes des Vorjahres verhängen und Maßnahmen zur Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs anordnen.

8. Due Diligence vor dem Unternehmenskauf

Eine der wichtigsten Phasen jeder M&A-Transaktion ist die Due Diligence.

Dabei wird das Zielunternehmen umfassend untersucht. Die Prüfung kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Gesellschaftsrecht und Beteiligungsstruktur,
  • Jahresabschlüsse und Finanzierungen,
  • Steuerrecht,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • wesentliche Geschäftsverträge,
  • Immobilien,
  • geistiges Eigentum,
  • Datenschutz,
  • behördliche Genehmigungen,
  • anhängige Gerichts- und Verwaltungsverfahren,
  • mögliche Umweltverpflichtungen.

Die Due Diligence ermöglicht dem Käufer, rechtliche und wirtschaftliche Risiken vor Abschluss der Transaktion zu erkennen.

9. Kaufvertrag und Garantien

Nach Abschluss der Due Diligence werden die wesentlichen Bedingungen der Transaktion regelmäßig in einem Share Purchase Agreement (SPA) oder Asset Purchase Agreement (APA) festgelegt.

Zu den typischen Regelungsbereichen gehören:

  • Kaufpreis,
  • Zahlungsbedingungen,
  • Closing-Voraussetzungen,
  • Garantien und Zusicherungen,
  • Haftungsregelungen,
  • Freistellungen,
  • Wettbewerbsverbote,
  • Vertraulichkeit,
  • Beendigungsmöglichkeiten,
  • erforderliche behördliche Genehmigungen.

Besonders wichtig sind die Garantien des Verkäufers hinsichtlich der finanziellen und rechtlichen Situation des Zielunternehmens. Ihre genaue Formulierung kann später entscheidend sein, wenn sich nach dem Abschluss bisher unbekannte Risiken herausstellen.

10. Kaufpreis und Transaktionsstruktur

Der Kaufpreis kann als fester Betrag vereinbart werden. Möglich sind aber auch komplexere Modelle, beispielsweise eine Anpassung anhand der Verschuldung, des Working Capital oder anderer wirtschaftlicher Kennzahlen.

Bei M&A-Transaktionen können außerdem Earn-out-Regelungen eingesetzt werden. Dabei hängt ein Teil des Kaufpreises davon ab, ob das Zielunternehmen nach dem Erwerb bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse erreicht.

Die konkrete Kaufpreisstruktur sollte sowohl gesellschaftsrechtlich als auch steuerlich geprüft werden.

11. Arbeitnehmer und Arbeitsrecht

Bei einer Übernahme oder Fusion müssen auch die arbeitsrechtlichen Auswirkungen berücksichtigt werden.

Bei bestimmten Übertragungen eines Betriebs oder Betriebsteils können gesetzliche Regelungen über den Übergang von Arbeitsverhältnissen Anwendung finden. Bei Fusionen und Umstrukturierungen können außerdem Informations- und Konsultationspflichten gegenüber Arbeitnehmern oder Arbeitnehmervertretungen bestehen.

Eine M&A-Due-Diligence sollte deshalb nicht nur Führungskräfte und Schlüsselmitarbeiter, sondern sämtliche wesentlichen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Zielunternehmens erfassen.

12. Steuerliche Aspekte von M&A-Transaktionen

M&A-Transaktionen haben häufig erhebliche steuerliche Auswirkungen.

Je nach Struktur können unter anderem Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Grunderwerbs- beziehungsweise immobilienbezogene Steuern sowie Fragen der steuerlichen Verlustverrechnung relevant werden.

Bei internationalen Transaktionen müssen zusätzlich Verrechnungspreise, Quellensteuern, Doppelbesteuerungsabkommen und die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Zahlungen untersucht werden.

Deshalb sollte die steuerliche Struktur bereits vor Unterzeichnung der endgültigen Transaktionsdokumente geprüft werden.

13. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen

Polen ist ein bedeutender Standort für grenzüberschreitende Investitionen. Dementsprechend spielen internationale M&A-Transaktionen eine wichtige Rolle.

Wenn ein ausländisches Unternehmen ein polnisches Unternehmen erwirbt, können neben dem polnischen Gesellschaftsrecht auch die Rechtsordnung des Käuferstaates, europäisches Wettbewerbsrecht und gegebenenfalls weitere ausländische Genehmigungsregime relevant sein.

Auch Transaktionen zwischen zwei Unternehmen mit Sitz außerhalb Polens können unter bestimmten Umständen einer polnischen Wettbewerbsprüfung unterliegen, wenn sie Auswirkungen auf den polnischen Markt haben. Das UOKiK hat hierzu seine Erläuterungen insbesondere für extraterritoriale Konzentrationen aktualisiert.

14. Europäische Fusionskontrolle

Bei sehr großen europäischen Transaktionen kann neben der polnischen Wettbewerbsbehörde auch die Europäische Kommission zuständig sein.

Nach den europäischen Fusionskontrollregeln ist insbesondere bei Konzentrationen mit gemeinschaftsweiter Bedeutung eine Prüfung auf EU-Ebene möglich. Das UOKiK weist darauf hin, dass bei sehr großen Transaktionen grundsätzlich die Europäische Kommission zuständig sein kann, während das UOKiK insbesondere für Konzentrationen mit Auswirkungen auf den polnischen Markt zuständig ist, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei internationalen M&A-Projekten muss daher frühzeitig geprüft werden, welche Wettbewerbsbehörde oder Behörden zuständig sind.

15. Rechtliche Unterstützung bei M&A in Polen

Fusionen und Übernahmen verbinden zahlreiche Rechtsgebiete miteinander. Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und gegebenenfalls internationales Recht müssen häufig gleichzeitig berücksichtigt werden.

cosmos legal Cabinet juridique kann bei der Vorbereitung und rechtlichen Begleitung von M&A-Transaktionen in Polen unterstützend tätig werden. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Transaktionsstruktur, Due-Diligence-Prozesse, Vertragsgestaltung, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und die Analyse möglicher Genehmigungspflichten.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen ist außerdem eine frühzeitige Prüfung der polnischen und europäischen Fusionskontrollvorschriften von besonderer Bedeutung.

16. Fazit

Fusionen und Übernahmen in Polen bieten Unternehmen vielfältige Möglichkeiten für Wachstum, Expansion und strategische Neuausrichtung. Die konkrete Transaktionsstruktur kann von einer klassischen Verschmelzung über einen Share Deal bis hin zu einem Asset Deal reichen.

Besonders wichtig ist die frühzeitige Prüfung der Wettbewerbs- und Fusionskontrollregeln. Bei Erreichen der gesetzlichen Umsatzschwellen kann eine vorherige Anmeldung beim UOKiK erforderlich sein. Die polnische Wettbewerbsbehörde kann eine Transaktion genehmigen, mit Auflagen genehmigen oder untersagen.

Darüber hinaus sind eine umfassende Due Diligence, sorgfältig formulierte Kaufverträge, die Prüfung steuerlicher und arbeitsrechtlicher Folgen sowie gegebenenfalls die Einholung behördlicher Genehmigungen entscheidend.

Gerade bei internationalen M&A-Transaktionen sollte die rechtliche und wirtschaftliche Struktur deshalb bereits in einer frühen Planungsphase professionell geprüft werden. So lassen sich Risiken reduzieren und die Transaktion in Polen effizienter und rechtssicherer gestalten.

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